Monthly Archives: October 2020
Sport unter neuen Bedingungen
Liebe Vereinsmitglieder,
die modifizierte Fassung der 8. Eindämmungsverordnung, die ab dem 02.11.2020 in Sachsen- Anhalt gilt, ermöglicht es uns, den Rehabilitationssport unter strengen Hygiene- und Abstandbedingungen weiter durchzuführen.
Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, ob wir unter den aktuellen Bedingungen und in Hinsicht auf das momentane Infektionsgeschehen den Rehabilitationssport weiterführen. Wir sind der Meinung, dass der Rehabilitationssport für euch als Sportler, aber auch für uns als Verantwortliche so wichtig ist, dass wir euch auch in den kommenden 4 Wochen die Möglichkeit der Teilnahme anbieten möchten.
Folgende Entscheidungen wurden dabei vom Vorstand zusammen mit der Geschäftsführung getroffen:
- Alle Präventions- und Gesundheitssportgruppen (Yoga, Tanzen, Pilates, Muskelaufbautraining, Tischtennis, Volleyball, Prellball, Freizeit- und Wettkampfschwimmen) können zwischen dem
02. und 30.11.2020ab dem 02.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020 auf behördliche Anordnung nicht stattfinden. - Aufgrund nochmals verschärfter Abstands- und Hygieneregeln können keine Übungsgruppen im Kraftraum stattfinden. Rehabilitationssportgruppen, die derzeit im Kraftraum üben, werden in einen anderen Übungsraum verlegt. Alle Betroffenen werden hierzu informiert.
- Alle Rehabilitationssportangebote in den Schwimmhallen können weiterhin stattfinden.
Solltet ihr in der aktuellen Situation persönlich Zweifel an der Teilnahme am Rehabilitationssport haben, empfehlen wir euch, nicht an den Übungsgruppen teilzunehmen.
In diesem Fall legen wir euch unsere Übungsvideos (VSB- App und Youtube) ans Herz. In der kommenden Woche werden wir weitere Videos erstellen, so dass ihr aktiv eure Gesundheit auch von zu Hause aus stärken könnt.
Veränderung der Organisation des Rehabilitationssports vorerst bis zum 30.11.2020 18.12.2020:
1. Übungen finden mit ausreichendem Abstand ausschließlich platzgebunden statt,
2. Keine Durchführung von Partnerübungen
3. Keine Durchführung von Stationstraining.
Wir wünschen uns alle die Normalität in unserem Verein zurück. Daher sind alle Mitarbeiter und Mitglieder aufgerufen, aktiv und konsequent unsere aktuell geltenden Regelungen umzusetzen.
Euer VSB-Team
Einführung der Maskenpflicht ab 26.10.2020
Auf Grund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie, hat sich der VSB-Vorstand dazu entschlossen, die Maskenpflicht ab Montag, den 26.10.2020, einzuführen. Neben den schon von uns umgesetzten Maßnahmen wie Gruppentrennung nach Zeit und Zugang, Handdesinfektion, Abstandsregeln in den Sportstunden (1,5m), Lüftung nach jeder Sportstunde (10 – 15min) und Desinfektion benutzter Sportgeräte hat der Vorstand folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen:
- Die Maskenpflicht beim Betreten des Gebäudes, während der Umkleidephase bis zum Betreten des Sportraumes wird eingeführt. Gleiches gilt auch nach Beendigung der Sportstunde.
- Die Maskenpflicht gilt auch auf den Weg zur Toilette.
- Während der Sportstunde ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.
- Ausnahmen von der Maskenpflicht sind bei vorgewiesenen ärztlichen Attesten zulässig.
- Außerhalb des Gebäudes, insbesondere beim Ankommen an den Sportgebäuden, werden alle Sportler gebeten, die notwendigen Abstandsregeln einzuhalten.
- Die Mitarbeiter versuchen, besonders teilnehmerstarke Sportgruppen in Intervallen ins Gebäude und damit zu den definierten Umkleidebereichen einzulassen, um Enge und Staus auf den Gängen zu vermeiden.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen helfen, den aktuellen Sportbetrieb aufrechtzuerhalten und unsere Sportler und Mitarbeiter zu schützen.
Wir bitten um Verständnis und die Einhaltung der Maßnahmen.
Die VSB-Geschäftsleitung