Einführung der Maskenpflicht ab 26.10.2020

Auf Grund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie, hat sich der VSB-Vorstand dazu entschlossen, die Maskenpflicht ab Montag, den 26.10.2020, einzuführen. Neben den schon von uns umgesetzten Maßnahmen wie Gruppentrennung nach Zeit und Zugang, Handdesinfektion, Abstandsregeln in den Sportstunden (1,5m), Lüftung nach jeder Sportstunde (10 – 15min) und Desinfektion benutzter Sportgeräte hat der Vorstand folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen:

  • Die Maskenpflicht beim Betreten des Gebäudes, während der Umkleidephase bis zum Betreten des Sportraumes wird eingeführt. Gleiches gilt auch nach Beendigung der Sportstunde.
  • Die Maskenpflicht gilt auch auf den Weg zur Toilette.
  • Während der Sportstunde ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich.
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht sind bei vorgewiesenen ärztlichen Attesten zulässig.
  • Außerhalb des Gebäudes, insbesondere beim Ankommen an den Sportgebäuden, werden alle Sportler gebeten, die notwendigen Abstandsregeln einzuhalten.
  • Die Mitarbeiter versuchen, besonders teilnehmerstarke Sportgruppen in Intervallen ins Gebäude und damit zu den definierten Umkleidebereichen einzulassen, um Enge und Staus auf den Gängen zu vermeiden.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen helfen, den aktuellen Sportbetrieb aufrechtzuerhalten und unsere Sportler und Mitarbeiter zu schützen.

Wir bitten um Verständnis und die Einhaltung der Maßnahmen.

Die VSB-Geschäftsleitung

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